Grundsteuerreform

Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter. Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer/innen eines bebauten oder unbebauten Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Eigentümer/innen mehrerer Grundstücke müssen für jedes Grundstück jeweils eine gesonderte Feststellungserklärung abgeben.

Über www.elster.de können Sie ab dem 01.07.2022 die Erklärung kostenlos und elektronisch abgeben. Dafür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto besitzen, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden. Sie können über www.elster.de die Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z. B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in Elster vornehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Abgabe der Erklärung nur unter Angabe der bisherigen Steuernummer möglich ist. Die Feststellungserklärung ist bis zum 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

In Ausnahmefällen ist auch eine Abgabe in Papierform möglich, zum Beispiel, wenn Ihnen die technischen Möglichkeiten für eine elektronische Abgabe fehlen. Die Vordrucke können  entweder beim Finanzamt vor Ort oder auch auf der Internetseite des Finanzministeriums (www.schleswig-holstein.de/grundsteuer) heruntergeladen werden.

Nach unseren aktuellen Informationen hat das Land Schleswig-Holstein Ende Juni 2022 allen Grundstückseigentümern (Stand: 01. Januar 2022) ein Informationsschreiben zugesandt. In diesem Informationsschreiben finden Sie neben Informationen zur Grundsteuerreform auch die Steuernummer für Ihr jeweiliges Grundstück.

Welche Daten werden benötigt:

Grundstücksbezogener Daten

Grundbuchblatt, Gemarkung, Flur, Flurstück und Grundstücksgröße finden Sie in Ihrem Grundbuchauszug vom Amtsgericht, in Ihrem Grundstückskaufvertrag oder Sie fordern sich einen Grundbuchauszug beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation an Bestellformular. Telefonisch erreichen Sie das Landesamt unter 0431/383-2020.

Bodenrichtwert

Den Bodenrichtwert können Sie unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer wird noch vom Land bereitgestellt einsehen.

Gebäudebezogene Daten

Baujahr (erstmalige Bezugsfertigkeit), Wohn- und Nutzflächen finden Sie in Ihren Gebäudeunterlagen.

Die vorstehende Aufzählung muss nicht abschließend sein. Grundstücke mit Teil-, Gemeinschaftseigentum, Erbbaurecht und landwirtschaftlicher Nutzung stellen nochmal Besonderheiten dar, die weitere Abgaben notwendig machen.

Das Finanzamt hat zu den einzelnen Vordrucken Erklärungsbögen bereitgestellt:

Anleitung zu Vordruck GW 1 (Download)

Anleitung zu Vordruck GW 2 (Download)

Darüber hinaus finden Sie unter: www.Schleswig-holstein.de/grundsteuer weitere Informationen.

Das Amt Sandesneben-Nusse ist in das Verfahren der Wertermittlung nicht eingebunden und kann nur auf Ihr zuständiges Finanzamt in Ratzeburg verweisen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

 

Kontaktdaten:        Finanzamt Ratzeburg

Bahnhofsallee 20

23909 Ratzeburg

Telefon: +49 4541 882 01

Fax: +49 4541 882 200

Email: poststelle@fa-ratzeburg.landsh.de

 

Links:

Informationen für Eigentümer/innen von Grundstücken (schleswig-holstein.de - Grundsteuerreform - Eigentümer:innen von Grundstücken

Informationen für Land- und Forstwirte (schleswig-holstein.de - Grundsteuerreform - Land- und Forstwirt:innen)

Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 (http://danord.gdi-sh.de/view/VBORIS)

Bestellformular für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster SH (Bestellformular für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster SH (gdi-sh.de))

ELSTER - Ihr Online-Finanzamt (ELSTER - Startseite)

Video "Erklär doch mal, Robin: die Grundsteuer" (Bundesfinanzministerium - Erklär doch mal, Robin: die Grundsteuer)