Ausschreibungen

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Informationen über Vergaben

Gem. § 20 (3) der VOB/A (Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen) hat ein Auftraggeber nach Zuschlagserteilung bei

  • Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert über 25.000 € ohne Umsatzsteuer
  • Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert über 15.000 € ohne Umsatzsteuer

Für die Dauer von 6 Monaten über folgendes zu informieren:

a. Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers,
b. gewähltes Vergabeverfahren,
c. Auftragsgegenstand,
d. Ort der Ausführung,
e. Name des beauftragten Unternehmens.

Gem. § 30 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UvgO) informiert ein Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von 3 Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer über

  1. Name und Anschrift des Auftraggebers und dessen Beschaffungsstelle
  2. Name des beauftragten Unternehmens; soweit es sich um eine natürliche Person handelt, ist deren Einwilligung einzuholen oder deren Name zu anonymisieren,
  3. Verfahrensart,
  4. Art und Umfang der Leistung,
  5. Zeitraum der Leistungserbringung.

Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung

  1. den Gesetzesvollzug behindern,
  2. dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen,
  3. den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder
  4. den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.