Heiraten im Amt
allgemeine Informationen Standesamt:
- Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden werden aus laufenden Registern des Standesamtes erstellt, in dem das Ereignis (Geburt, Ehe, Sterbefall) stattfand. Soweit es sich nicht um historische Urkunden handelt, werden diese weder durch das Meldeamt noch das Standesamt beglaubigt, sondern durch das Standesamt bei dem das Ereignis seinerzeit beurkundet wurde, neu ausgestellt. Historische Urkunden beglaubigt das Standesamt, wenn dies erforderlich sein sollte. Sollte die Urkunde zum Beispiel für Rentenzwecke benötigt werden, geben Sie diesen Grund bitte an.
- vor der Eheschließung muss die Eheschließung mit den individuell benötigten Unterlagen beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden. Die Trauung selbst kann dann vor jedem deutschen Standesamt stattfinden.
- Urkunden sind grundsätzlich immer im Original vorzulegen. Ausländische Urkunden bedürfen einer deutschen Übersetzung durch einen gerichtlich zugelassenen Dolmetscher (www.justiz-dolmetscher.de), wenn Sie nicht international ausgestellt wurden.
- Bitte informieren Sie sich, ob die ausländische Urkunde für die Verwendung in Deutschland einer Apostille oder Legalisation bedarf. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes
offizielle Trauorte:
- Standesamt Sandesneben-Nusse, Regionalzentrum, Am Amtsgraben 4 23898 Sandesneben
- Alter Haferkasten Schiphorst, Ansprechpartnerin Birgit Wulf, Hauptstraße 26, 23847 Schiphorst, Tel. 04536/808 689
- Pächterhaus der Domäne Steinhorst, Frau Maja Jansen, von Wedderkopstraße 5, 23847 Steinhorst, Tel: 0176/21134515
- Dorfgemeinschaftshaus Labenz, Schulweg 2, 23898 Labenz, Bürgermeister Hardtke, Tel: 04536/891103
- Dorfgemeinschaftshaus Schiphorst, Schulweg 2, 23847 Schiphorst, Bürgermeister Burmeister, Tel: 04536/702
- Dorfgemeinschaftshaus Wentorf A.S., Dörpstrat 18a, 23898 Wentorf, Bürgermeisterin Demir, Tel: 04536/676

Möglichkeiten bei Trauungen
Bei den Trauungen können, wenn gewünscht, insgesamt max. 2 Trauzeugen anwesend sein.
- Trauungstermine können, nach Verfügbarkeit, von Montag bis Freitag vormittags , sowie zusätzlich Donnerstagnachmittag vereinbart werden.
- Neben den hauptamtlichen Standesbeamtinnen des Standesamtes Sandesneben-Nusse können Trauungen auch durch den Eheschließungsstandesbeamten Herrn Hardtke in der Gemeinde Labenz und die Eheschließungsstandesbeamtin Frau Demir in der Gemeinde Wentorf A.S. durchgeführt werden. Die Eheschließungsstandesbeamte dürfen nur in Ihren Gemeinden trauen.
- Bei Trauungen der Standesbeamtinnen können Sie sich aussuchen, ob Sie eine allgemeine Rede, eine Rede mit persönlichen Elementen oder eine formale Trauung wünschen. Bei Trauungen der Eheschließungsstandesbeamten erfragen Sie die Möglichkeiten der Ausgestaltung bitte direkt bei Frau Demir, bzw. Herrn Hardtke.
- Für Trauungen in den Außenorten ist es notwendig neben dem Termin für die Trauungen im Standesamt auch die Verfügbarkeit des Außentrauortes sowie eventuelle Kosten der Raumnutzung zu erfragen.