Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schiphorst hat in ihrer Sitzung am 05.03.2026 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nordwestlich von Schiphorst nördlich des Eichedeer Weges“ (siehe Übersichtsplan) gebilligt und bestimmt, dass dieser Entwurf veröffentlicht werden soll. Ziel der Flächennutzungsplan-Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering des bestehenden Windparks zu schaffen.
Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schiphorst für das Gebiet „nordwestlich von Schiphorst nördlich des Eichedeer Weges“ (siehe Übersichtsplan) und die weiteren nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen werden daher vom 25.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.
Folgende Unterlagen und umweltrelevanten Informationen werden veröffentlicht:
- Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfes
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich
- Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Umweltbericht (enthält u. a. Aussagen über die Schutzgüter Tiere/Pflanzen/Lebensräume, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Biologische Vielfalt, Mensch/Kultur- und sonstige Sachgüter, Schutzgebiete und über Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Kompensationsmaßnahmen)
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (ASB), ORCHIS Umweltplanung GmbH, vom 08.01.2026
- Geräuschimmissionsermittlung für geplante Windenergieanlagen (Schallgutachten), Deutsche WindGuard Consulting GmbH, vom 14.03.2025
- Schattenwurfermittlung für geplante Windenergieanlagen (Schattengutachten), Deutsche WindGuard Consulting GmbH, vom 14.03.2026
- Standortbezogenes Brandschutzkonzept, Brandschutzbüro Tegtmeier, vom 26.03.2025
- Gutachten zu Risiken durch Eiswurf und Eisfall am Standort Schiphorst, Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG, vom 12.08.2025
- Schattenwurfkalender, Deutsche WindGuard GmbH, vom 12.03.2025
- Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen zu den Planungsinhalten schriftlich, während eines vereinbarten Termins innerhalb der genannten Dienststunden zur Niederschrift, oder per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen des Veröffentlichungszeitraumes nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Sandesneben, den 16.03.2026
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
-Der Amtsvorsteher-
gez. Hardtke