Die Gemeindevertretung der Gemeinde Panten hat in ihrer Sitzung am 18.02.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 für das Gebiet „nördlich der Gemeindegrenze zu Bälau, östlich und nördlich der Kreisstraße 27 (Möllner Straße) und westlich der Gemeinde Alt-Mölln“ (siehe Übersichtsplan) gebilligt und bestimmt, dass dieser Entwurf veröffentlicht werden soll.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Panten für das Gebiet „nördlich der Gemeindegrenze zu Bälau, östlich und nördlich der Kreisstraße 27 (Möllner Straße) und westlich der Gemeinde Alt-Mölln“ (siehe Übersichtsplan) und die weiteren nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen werden daher vom 25.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und werden ebenfalls im Internet veröffentlicht:
- Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung mit Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15
- Plan Bestand Biotop- und Nutzungstypen vom 10.12.2025
- Repowering eines Bestandswindparks in der Gemeinde Bälau, Kreis Herzogtum Lauenburg. Ergebnisbericht zur Amphibien- und Reptilienkartierung 2025. Stand: September 2025 von BioConsult
- Abschlussbericht zur Brutbestandserhebung der Vögel im Untersuchungsgebiet Mannhagen-Bälau. (Avifaunistischer Fachbeitrag). Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Stand: 24.11.2025 vom CompuWelt-Büro
- Abschlussbericht zur Horstkartierung und Besatzkontrolle 2024 im Untersuchungsgebiet Bälau. Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Stand: 20.01.2025 vom CompuWelt-Büro
- Abschlussbericht zur Horstkartierung und Besatzkontrolle 2025 im Untersuchungsgebiet Bälau. Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Stand: 18.08.2025 vom CompuWelt-Büro
- Nachtrag zum Avifaunistischen Fachbeitrag im Untersuchungsgebiet Mannhagen-Bälau. Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Stand: 21.12.2025 vom CompuWelt-Büro
- Gutachten Haselmäuse Windkraftplanungsgebiet Bälau. Stand: 20.12.2021 von ORCHIS Umweltplanung GmbH
- Geräuschimmissionsgutachten für den Betrieb von 11 Windenergieanlagen Typ Vestas V162 7,2 MW mit 169,0 m Nabenhöhe am Standort 23881 Bälau. Stand: 15.01.2025 von PLANkon
- 1. Nachtrag zum Geräuschimmissionsgutachten für den Betrieb von 11 Windenergieanlagen Typ Vestas V162 7,2 MW mit 169,0 m Nabenhöhe am Standort 23881 Bälau. Stand: 09.04.2025 von PLANkon
- Schattenwurfgutachten für den Betrieb von 11 Windenergieanlagen Typ Vestas V162 7,2 MW mit 169,0 m Nabenhöhe am Standort 23881 Bälau. Stand: 15.01.2025 von PLANkon
- 1. Nachtrag zum Schattenwurfgutachten für den Betrieb von 11 Windenergieanlagen Typ Vestas V162 7,2 MW mit 169,0 m Nabenhöhe am Standort 23881 Bälau. Stand: 10.04.2025 von PLANkon
- Landschaftsplan der Gemeinde Panten vom Juli 2001
- Bekanntmachung über die Veröffentlichung
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich
- Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“
Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Landschaft und Schutzgebiete.
Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und/oder Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen und zu Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen.
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen ebenfalls mit aus:
- Kreis Herzogtum Lauenburg vom 25.07.2025
- Landesamt für Umwelt vom 14.11.2025
- Gewässerunterhaltungsverband Priesterbach vom 24.07.2025
- Archäologisches Landesamt vom 24.06.2025
- Gemeinde Nusse vom 24.07.2025
- Gemeinde Walksfelde vom 13.07.2025
- Gemeinde Alt-Mölln vom 22.07.2025
- Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 1 vom 13.07.2025
- Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 2 vom 24.07.2025
- Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 3 vom 24.07.2025
- Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 4 vom 25.07.2025
Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter mit den jeweils inhaltlich zugeordneten Unterlagen:
Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
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Aussagen zu den Auswirkungen |
Unterlagen Informationen/ |
Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung |
| (1), (9), (10), (11), (12) und (13) sowie (a), (e), (f), (g), (j) und (k) |
Pflanzen / Tiere / Natura-2000-Gebiete / biologische Vielfalt |
| (1), (2), (3), (4), (5), (6), (7), (8) und (13) sowie (a), (b), (e), (f), (g), (h) und (i) |
Boden / Fläche |
| (1), (2) und (13) sowie (a) |
Wasser
|
| (1), (2) und (13) sowie (a) und (c) |
Klima / Luft |
| (1), (2) und (13) |
Landschaft |
| (1), (2) und (13) sowie (a), (e), (f), (g) und (j) |
Kultur- / sonstige Sachgüter / kulturelles Erbe |
| (1) und (13) sowie (a), (d), (e), (f) und (g) |
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
|
| (1) und (13) |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Sandesneben, den 19.03.2026
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
-Der Amtsvorsteher-
gez. Hardtke
Plangebiet vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 – ohne Maßstab
