Veröffentlichung des Entwurfs zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Panten

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Panten hat in ihrer Sitzung am 18.02.2026 den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der Gemeindegrenze zu Bälau, östlich des Mannhagener Weges, südlich und westlich des Waldgebietes „Lüerholt““ (siehe Übersichtsplan) gebilligt und bestimmt, dass dieser Entwurf veröffentlicht werden soll.

Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Panten für das Gebiet „nördlich der Gemeindegrenze zu Bälau, östlich des Mannhagener Weges, südlich und westlich des Waldgebietes „Lüerholt““ (siehe Übersichtsplan) und die weiteren nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen werden daher vom 25.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und werden ebenfalls im Internet veröffentlicht:

  1. Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans
  2. Plan Bestand Biotop- und Nutzungstypen vom 14.01.2026
  3. Repowering eines Bestandswindparks in der Gemeinde Bälau, Kreis Herzogtum Lauenburg. Ergebnisbericht zur Amphibien- und Reptilienkartierung 2025. Stand: September 2025 von BioConsult
  4. Abschlussbericht zur Brutbestandserhebung der Vögel im Untersuchungsgebiet Mannhagen-Bälau. (Avifaunistischer Fachbeitrag). Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Stand: 24.11.2025 vom CompuWelt-Büro
  5. Abschlussbericht zur Horstkartierung und Besatzkontrolle 2024 im Untersuchungsgebiet Bälau. Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Stand: 20.01.2025 vom CompuWelt-Büro
  6. Abschlussbericht zur Horstkartierung und Besatzkontrolle 2025 im Untersuchungsgebiet Bälau. Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Stand: 18.08.2025 vom CompuWelt-Büro
  7. Nachtrag zum Avifaunistischen Fachbeitrag im Untersuchungsgebiet Mannhagen-Bälau. Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Stand: 21.12.2025 vom CompuWelt-Büro
  8. Gutachten Haselmäuse Windkraftplanungsgebiet Bälau. Stand: 20.12.2021 von ORCHIS Umweltplanung GmbH
  9. Landschaftsplan der Gemeinde Panten vom Juli 2001
  10. Plan mit Mindestabständen vom 19.02.2026
  11. Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfes
  12. Übersichtsplan zum Geltungsbereich
  13. Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“

 

Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Landschaft und Schutzgebiete.

Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und/oder Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen und zu Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen.

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen ebenfalls mit aus:

  1. Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 03.09.2025
  2. Kreis Herzogtum Lauenburg vom 25.07.2025
  3. Landesamt für Umwelt vom 30.10.2025
  4. Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung vom 23.06.2025
  5. Gewässerunterhaltungsverband Priesterbach vom 24.07.2025
  6. Archäologisches Landesamt vom 24.06.2025
  7. Gemeinde Nusse vom 24.07.2025
  8. Gemeinde Walksfelde vom 13.07.2025
  9. Gemeinde Alt-Mölln vom 22.07.2025
  10. Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 1 vom 22.07.2025
  11. Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 2 vom 24.07.2025
  12. Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 3 vom 25.07.2025


Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter mit den jeweils inhaltlich zugeordneten Unterlagen:

 

Schutzgüter

gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB

 

Aussagen zu den Auswirkungen
der Planung

 

Unterlagen

Informationen/
Stellungnahmen

Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung

  • zur Erholungsfunktion des Plangebietes,
  • Bestandsdarstellung Schutzempfindlichkeit,
  • zu Geräuschimmissionen und Schattenwurf
  • zum Vorhandensein von Betrieben, die unter die „Störfallrichtline“ (Seveso III-Richtlinie) fallen,
  • zu den Auswirkungen durch schwere Unfälle, Katastrophen,
  • zu Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter Menschen und menschliche Gesundheit,
  • fachrechtliche Hinweise.

(1), (9) und (10) sowie

(a), (b), (g), (h), (i) und (l)

Pflanzen / Tiere / Natura-2000-Gebiete / biologische Vielfalt

  • zu Flächennutzungen und Biotopstrukturen,
  • zur artenschutzrechtlichen Betroffenheit der Tierarten bzw. Tiergruppen nach § 44 BNatSchG,
  • zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume von Groß- und Greifvögeln, Brutvögeln, Rast- und Zugvögeln, Rotwild, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien, Fischotter und Haselmaus,
  • zu den Auswirkungen der Planung auf landwirtschaftliche Flächen und Gehölze,
  • zu Maßnahmen zur Minderung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,
  • zu arten- und naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen,
  • fachrechtliche Hinweise.

(1), (2), (3), (4), (5), (6), (7), (8) und (9) sowie

(a), (b), (c), (d), (g), (h), (i), (j) und (k)

Boden / Fläche

  • zum Flächenverbrauch,
  • zu Standort- und Planungsalternativen,
  • zu Bodenbeschaffenheit / Bodenfunktionen,
  • zu Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen,
  • zu Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Fläche,
  • fachrechtliche Hinweise.

(1), (2) und (9) sowie

(b)

Wasser

  • Bestandsbeschreibung Gewässer
  • zur Beeinträchtigung durch Versiegelungen,
  • zu Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser,
  • fachrechtliche Hinweise.

(1), (2) und (9) sowie

(b) und (e)

Klima / Luft

  • zu Klimaschutz,
  • zum Klima, Kaltluftentstehung, Kaltlufttransport und Luftregeneration,
  • zu Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzgüter Klima und Luft,
  • fachrechtliche Hinweise.

(1), (2) und (9)

Landschaft

  • über die Veränderung des Landschaftsbildes als Folge des Rückbaus der Altanlagen und Errichtung der neuen Windenergieanlagen,
  • über die Lage des Plangebietes im Landschaftsraum,
  • zu Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Schutzgutes Landschaft,
  • fachrechtliche Hinweise.

(1), (2) und (9) sowie

(a), (b), (g), (h), (i) und (j)

Kultur- / sonstige Sachgüter / kulturelles Erbe

  • zur Betroffenheit von Bau- und Bodendenkmalen,
  • zum Umgang bei archäologischen Funden und den Hinweisen auf archäologische Fundstellen,
  • fachrechtliche Hinweise.

(1) und (9) sowie

(b), (f), (g) und (i)

Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

 

  • zu möglichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

(1) und (9)

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen zu den Planungsinhalten schriftlich, während eines vereinbarten Termins innerhalb der genannten Dienststunden zur Niederschrift, oder per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen des Veröffentlichungszeitraumes nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Sandesneben, den 19.03.2026          

(L.S.)  

Amt Sandesneben-Nusse 

Der Amtsvorsteher

 gez. Hardtke


 Plangebiet 9. Änderung des Flächennutzungsplans – ohne Maßstab