Die Gemeindevertretung der Gemeinde Panten hat in ihrer Sitzung am 18.02.2026 den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der Gemeindegrenze zu Bälau, östlich des Mannhagener Weges, südlich und westlich des Waldgebietes „Lüerholt““ (siehe Übersichtsplan) gebilligt und bestimmt, dass dieser Entwurf veröffentlicht werden soll.
Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Panten für das Gebiet „nördlich der Gemeindegrenze zu Bälau, östlich des Mannhagener Weges, südlich und westlich des Waldgebietes „Lüerholt““ (siehe Übersichtsplan) und die weiteren nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen werden daher vom 25.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich gemacht.
Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und werden ebenfalls im Internet veröffentlicht:
- Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung der 9. Änderung des Flächennutzungsplans
- Plan Bestand Biotop- und Nutzungstypen vom 14.01.2026
- Repowering eines Bestandswindparks in der Gemeinde Bälau, Kreis Herzogtum Lauenburg. Ergebnisbericht zur Amphibien- und Reptilienkartierung 2025. Stand: September 2025 von BioConsult
- Abschlussbericht zur Brutbestandserhebung der Vögel im Untersuchungsgebiet Mannhagen-Bälau. (Avifaunistischer Fachbeitrag). Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Stand: 24.11.2025 vom CompuWelt-Büro
- Abschlussbericht zur Horstkartierung und Besatzkontrolle 2024 im Untersuchungsgebiet Bälau. Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Stand: 20.01.2025 vom CompuWelt-Büro
- Abschlussbericht zur Horstkartierung und Besatzkontrolle 2025 im Untersuchungsgebiet Bälau. Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Stand: 18.08.2025 vom CompuWelt-Büro
- Nachtrag zum Avifaunistischen Fachbeitrag im Untersuchungsgebiet Mannhagen-Bälau. Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Stand: 21.12.2025 vom CompuWelt-Büro
- Gutachten Haselmäuse Windkraftplanungsgebiet Bälau. Stand: 20.12.2021 von ORCHIS Umweltplanung GmbH
- Landschaftsplan der Gemeinde Panten vom Juli 2001
- Plan mit Mindestabständen vom 19.02.2026
- Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfes
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich
- Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“
Der Umweltbericht enthält die Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen, welche die Planung auf die folgenden Schutzgüter haben kann: Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Landschaft und Schutzgebiete.
Weiterhin enthält der Umweltbericht Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern, zu Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und/oder Nichtdurchführung der Planung, zu Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung nachteiliger Auswirkungen, zu Planungsalternativen und zu Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen.
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen ebenfalls mit aus:
- Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 03.09.2025
- Kreis Herzogtum Lauenburg vom 25.07.2025
- Landesamt für Umwelt vom 30.10.2025
- Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung vom 23.06.2025
- Gewässerunterhaltungsverband Priesterbach vom 24.07.2025
- Archäologisches Landesamt vom 24.06.2025
- Gemeinde Nusse vom 24.07.2025
- Gemeinde Walksfelde vom 13.07.2025
- Gemeinde Alt-Mölln vom 22.07.2025
- Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 1 vom 22.07.2025
- Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 2 vom 24.07.2025
- Stellungnahme der Öffentlichkeit Nr. 3 vom 25.07.2025
Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter mit den jeweils inhaltlich zugeordneten Unterlagen:
Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB |
Aussagen zu den Auswirkungen |
Unterlagen Informationen/ |
Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung |
| (1), (9) und (10) sowie (a), (b), (g), (h), (i) und (l) |
Pflanzen / Tiere / Natura-2000-Gebiete / biologische Vielfalt |
| (1), (2), (3), (4), (5), (6), (7), (8) und (9) sowie (a), (b), (c), (d), (g), (h), (i), (j) und (k) |
Boden / Fläche |
| (1), (2) und (9) sowie (b) |
Wasser |
| (1), (2) und (9) sowie (b) und (e) |
Klima / Luft |
| (1), (2) und (9) |
Landschaft |
| (1), (2) und (9) sowie (a), (b), (g), (h), (i) und (j) |
Kultur- / sonstige Sachgüter / kulturelles Erbe |
| (1) und (9) sowie (b), (f), (g) und (i) |
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
|
| (1) und (9) |
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen zu den Planungsinhalten schriftlich, während eines vereinbarten Termins innerhalb der genannten Dienststunden zur Niederschrift, oder per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen des Veröffentlichungszeitraumes nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Sandesneben, den 19.03.2026
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
Der Amtsvorsteher
gez. Hardtke
Plangebiet 9. Änderung des Flächennutzungsplans – ohne Maßstab
