Sachverhalt:
Am 09.04.2025 wurde der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 21 gefasst. Der Plan wurde am 27.06.2025 ortsüblich bekanntgemacht und erlangte am 28.06.2025 Rechtskraft.
Da das Fehlen einer Verkehrslärmuntersuchung nach erfolgtem Satzungsbeschluss und nach Bekanntmachung zum Gegenstand der Ausführungen eines Bürgers gemacht worden sind, wurde der Gemeindevertretung empfohlen, den ursprünglichen Satzungsbeschluss aufzuheben und erneut in die Auslegung einzutreten. Der Öffentlichkeit und den zu beteiligenden Behörden soll damit u.a. Gelegenheit gegeben werden, zu der Verkehrslärmuntersuchung des TÜV Nord vom 21.05.2026 Stellung nehmen zu können.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sandesneben hat daraufhin in ihrer Sitzung am 24.06.2026 beschlossen, den Satzungsbeschluss vom 09.04.2025 sowie die zugehörige ortsübliche Bekanntmachung vom 27.06.2025 aufzuheben und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet „Nördlich Bürgerende, östlich der Bebauung Am Schmiedeberg" (siehe Übersichtsplan) mit einer Frist von 30 Tagen gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und § 214 Abs. 4 BauGB erneut zu veröffentlichen.
Die Bekanntmachung vom 27.06.2025 über den Satzungsbeschluss vom 09.04.2025 wird hiermit aufgehoben.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sandesneben in der Sitzung am 24.06.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Sandesneben für das Gebiet „Nördlich Bürgerende, östlich der Bebauung Am Schmiedeberg“ (siehe Übersichtsplan) und die zugehörige Begründung werden daher vom 02.07.2026 bis einschließlich 31.07.2026 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht. Außerdem sind die Entwurfsunterlagen über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich.
Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen während des oben genannten Veröffentlichungszeitraumes auch in der Amtsverwaltung in Sandesneben, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Folgende Unterlagen werden veröffentlicht:
- Bekanntmachung über die Veröffentlichung
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich und zu den Kompensationsmaßnahmen
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 (bestehend aus Planzeichnung, Zeichenerklärung und Textlichen Festsetzungen)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21
- Bestandsaufnahme der Innenentwicklungspotenziale der Gemeinde Sandesneben, 2021
- Alternativenprüfung für Wohnbauflächenausweisung in der Gemeinde Sandesneben, 2025
- Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“
Folgende Unterlagen mit umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und werden ebenfalls veröffentlicht:
- Landschaftsplan der Gemeinde Sandesneben aus dem Jahre 1996 / 1. Änderung aus dem Jahre 1998
- Umweltbericht (Teil der Begründung)
- Artenschutzrechtliche Prüfung vom 16.01.2023
- Geruchs-Immissionsschutzstellungnahme vom 14.08.2019
- Orientierende geo- und umwelttechnische Baugrundbeurteilung vom 05.06.2020 und Ergänzungen dazu vom 18.06.2020, 05.08.2020, 01.12.2020 und 07.12.2020
- Entwässerungskonzept vom 25.08.2021
- Verkehrslärmuntersuchung des TÜV Nord vom 21.05.2026
- Stellungnahmen (Stn.) aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13b BauGB (Fassung 2017) von nachfolgend aufgeführten Behörden, Institutionen, Verbänden, Vereinigungen und Einzelpersonen mit Aussagen zu Umweltbelangen:- Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein (AG-29), 14.06.2021
- Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, 10.05.2021
- Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), 03.06.2021
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Städtebau und Planung, 16.06.2021
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Denkmalschutz, 16.06.2021
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Naturschutz, 16.06.2021
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Wasserwirtschaft, 16.06.2021
- Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), 26.05.2021
- Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Referat Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht, 28.07.2021
- Stellungnahme 14 private Einwender, 14.06.2021
- Stellungnahmen (Stn.) aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13b BauGB (Fassung 2021) von nachfolgend aufgeführten Behörden, Institutionen, Verbänden, Vereinigungen und Einzelpersonen mit Aussagen zu Umweltbelangen:
- Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), 04.10.2022
- Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse, 20.09.2022
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, Höhere Verwaltungsbehörde, 06.10.2022
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Denkmalschutz, 06.10.2022
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Naturschutz, 06.10.2022
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Bauaufsicht, 06.10.2022
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, Städtebau und Planungsrecht, 06.10.2022
- Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), 06.09.2022
- Stellungnahme 12 Anlieger, 07.10.2022
- Stellungnahmen (Stn.) aus der erneuten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 13b BauGB (Fassung 2021) von nachfolgend aufgeführten Behörden, Institutionen, Verbänden, Vereinigungen und Einzelpersonen mit Aussagen zu Umweltbelangen:
- Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), 13.03.2023
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, Höhere Verwaltungsbehörde, 13.03.2023
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Naturschutz, 13.03.2023
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, Städtebau und Planungsrecht, 13.03.2023
- Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), 06.03.2023
- Stellungnahme 1 privater Einwender, 13.03.2023
11. Stellungnahmen (Stn.) aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (im Normalverfahren) von nachfolgend aufgeführten Behörden,
Institutionen, Verbänden, Vereinigungen und Einzelpersonen mit Aussagen zu Umweltbelangen:
- Bündnis 90/Die GRÜNEN - Ortsverband Sandesneben-Nusse, 08.02.2024
- Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse, 09.02.2024
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Städtebau und Planungsrecht, 12.02.2024
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Bauaufsicht, 12.02.2024
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Denkmalschutz, 12.02.2024
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Naturschutz, 12.02.2024
- Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), 08.02.2024
12. Stellungnahmen (Stn.) aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (im Normalverfahren) von nachfolgend aufgeführten Behörden, Institutionen,
Verbänden, Vereinigungen und Einzelpersonen mit Aussagen zu Umweltbelangen:
- Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, 23.05.2024
- Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), 24.06.2024
- Bündnis 90/Die GRÜNEN - Ortsverband Sandesneben-Nusse, 23.06.2024
- Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse, 18.06.2024
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Abfall und Bodenschutz, 24.06.2024
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Bauaufsicht, 24.06.2024
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Naturschutz, 24.06.2024
- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Städtebau und Planungsrecht, 24.06.2024
- Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU), 12.06.2024
- Stellungnahme 11 Anlieger, 24.06.2024
13. Stellungnahmen (Stn.) aus der erneuten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (im Normalverfahren) von nachfolgend aufgeführten Behörden,
Institutionen, Verbänden, Vereinigungen und Einzelpersonen mit Aussagen zu Umweltbelangen:
- Bündnis 90/Die GRÜNEN - Ortsverband Sandesneben-Nusse, 09.09.2024
Folgende Arten umweltbezogener Informationen finden sich in den o. g. ausliegenden Unterlagen:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Pflanzen und Tiere
- finden sich in (1), (2), (3), (8) – (13)
- im Landschaftsplan (1), Umweltbericht (2) und der Artenschutzrechtlichen Prüfung (3) werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: bestehenden Flächennutzungen, Biotoptypen und Landschaftselementen, Artenschutzbelangen, Bewertung von Störwirkungen, Auswirkungen auf Vegetationsstrukturen und planungsrelevante Tierarten bzw. -gruppen, Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen
- in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (8) werden Hinweise gegeben zu: Arten- und Biotopschutz (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Naturschutz vom 16.06.2021, Stn. 14 private Einwender vom 14.06.2021, Stn. BUND vom 03.06.2021, Stn. AG-29 vom 14.06.2021), Gehölzpflanzungen und Knickschutz (Stn. NABU vom 26.05.2021)
- in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (9) werden Hinweise gegeben zu: Arten- und Biotopschutz (Stn. 12 Anlieger vom 07.10.2022, Stn. BUND vom 04.10.2022, Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Naturschutz vom 06.10.2022), Gehölzpflanzungen (Stn. NABU vom 06.09.2022)
- in den Stellungnahmen aus der erneuten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (10) werden Hinweise gegeben zu: artenschutzrechtlicher Ausgleich (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, Höhere Verwaltungsbehörde vom 13.03.2023, Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Naturschutz vom 13.03.2023, Stn. BUND vom 13.03.2023), Arten- und Biotopschutz (Stn. 1 privater Einwender vom 13.03.2023, Stn. BUND vom 13.03.2023, Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Naturschutz vom 13.03.2023), Gehölzpflanzungen (Stn. NABU vom 24.02.2023)
- in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (11) werden Hinweise gegeben zu: Arten- und Biotopschutz, Vermeidung, Minimierung und Ausgleich (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Naturschutz vom 12.02.2024, Stn. Bündnis 90/Die GRÜNEN - Ortsverband Sandesneben-Nusse vom 08.02.2024), Gehölzpflege (Stn. NABU vom 08.02.2024)
- in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (12) werden Hinweise gegeben zu: Pflege bodenbezogener Kompensationsflächen (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Naturschutz vom 24.06.2024), Arten- und Biotopschutz (Stn. Bündnis 90/Die GRÜNEN - Ortsverband Sandesneben-Nusse vom 24.06.2024, Stn. BUND vom 24.06.2024), Gehölzpflege (Stn. NABU vom 12.06.2024)
- in den Stellungnahmen aus der erneuten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (13) werden Hinweise gegeben zu: Knickschutz (Stn. Bündnis 90/Die GRÜNEN - Ortsverband Sandesneben-Nusse vom 09.09.2024
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche
- finden sich in (1), (2), (5), (8) – (12)
- im Landschaftsplan (1) und Umweltbericht (2) werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: derzeitiger Flächennutzung, Naturraum, Beschreibung und Bewertung des Bodenzustandes (Informationen zu Bodenart und -typ, den natürlichen Bodenfunktionen, Aussagen zur Bodenbeschaffenheit und zum Bodenschutz), schutzwürdige Flächen, Änderungen in der Flächennutzung, Beeinträchtigungen des Bodens sowie mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen durch Regelungen zur Flächenversiegelung und zum Umgang mit anfallenden Bodenmassen
- in der orientierenden geo- und umwelttechnische Baugrundbeurteilung (5) werden Aussagen getroffen zu: Ermittlung der Untergrundbeschaffenheit und Beurteilung der Versickerungsfähigkeit im Plangebiet, erweiterte Erkundung des Untergrundes zur Feststellung der Wasserdurchlässigkeit und Versickerungsfähigkeit, abfalltechnische Bewertung von Bodenmaterial
- in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (8) werden Hinweise gegeben zu: Flächenressourcen (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Bauaufsicht, Städtebau und Planungsrecht vom 16.06.2021, Stn. 14 private Einwender vom 14.06.2021, Stn. BUND vom 03.06.2021, Stn. AG-29 vom 14.06.2021, Stn. Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Referat Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht vom 28.07.2021), Eingriff in wertvolle Ackerböden (Stn. BUND vom 03.06.2021), bodenbezogener Ausgleich (Stn. AG-29 vom 14.06.2021)
- in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (9) werden Hinweise gegeben zu: Bodeneingriff und bodenbezogener Ausgleich (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, Höhere Verwaltungsbehörde vom 06.10.2022, Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Bauaufsicht vom 06.10.2022), Flächenressourcen (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, Städtebau und Planungsrecht vom 06.10.2022, Stn. 12 Anlieger vom 07.10.2022, Stn. BUND vom 04.10.2022)
- in den Stellungnahmen aus der erneuten Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (10) werden Hinweise gegeben zu: bodenbezogener Ausgleich (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, Höhere Verwaltungsbehörde vom 13.03.2023, Stn. BUND vom 13.03.2023), Flächenressourcen (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, Städtebau und Planungsrecht vom 13.03.2023, Stn. BUND vom 13.03.2023)
- in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (11) werden Hinweise gegeben zu: Flächenressourcen (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Bauaufsicht, Städtebau und Planungsrecht vom 12.02.2024, Stn. Bündnis 90/Die GRÜNEN - Ortsverband Sandesneben-Nusse vom 08.02.2024, Stn. von 11 Anliegern vom 24.06.2024, Stn. BUND vom 24.06.2024), bodenbezogener Ausgleich (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Naturschutz vom 12.02.2024), Bodenverhältnisse (Stn. BUND vom 24.06.2024)
- in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (12) werden Hinweise gegeben zu Bodenschutz (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Abfall und Bodenschutz vom 24.06.2024), Flächenressourcen (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Bauaufsicht, Städtebau und Planungsrecht vom 24.06.2024, Stn. Bündnis 90/Die GRÜNEN - Ortsverband Sandesneben-Nusse vom 24.06.2024)
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
- finden sich in (1), (2), (5), (6), (8), (9), (11) und (12)
- im Landschaftsplan (1) und im Umweltbericht (2) werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Grundwasserverhältnisse und Oberflächengewässer, Auswirkungen im Wasserregiment, Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen durch zu verwendende Bodenbefestigungen und Rückhaltung von Niederschlagswassern, Oberflächenentwässerung
- in der orientierenden geo- und umwelttechnische Baugrundbeurteilung (5) und im Entwässerungskonzept (6) werden Aussagen getroffen zu Schmutzwasserkanalisation, Grundstücksentwässerung, Regenwasserrückhaltung, Regenwasserbehandlung[PL3] , hierbei u.a. die Beurteilung der Versickerungsfähigkeit im Plangebiet, erweiterte Erkundung des Untergrundes zur Feststellung der Wasserdurchlässigkeit und Versickerungsfähigkeit
- in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (8) werden Hinweise gegeben zu: Oberflächenentwässerung (Stn. 14 private Einwender vom 14.06.2021, Stn. BUND vom 03.06.2021, Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Wasserwirtschaft vom 16.06.2021)
- in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (9) werden Hinweise gegeben zu: Oberflächenentwässerung (Stn. FD Bauaufsicht vom 06.10.2022, Stn. Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse vom 20.09.2022)
- in den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (11) werden Hinweise gegeben zu: Oberflächenentwässerung (Stn. Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse vom 09.02.2024)
- in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (12) werden Hinweise gegeben zu Oberflächenentwässerung (Stn. Gewässerunterhaltungsverband Steinau-Nusse vom 18.06.2024, Stn. BUND vom 24.06.2024), Grundwasserverhältnisse (Stn. BUND vom 24.06.2024)
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima und Luft
- finden sich in (1), (2) und (11)
- im Landschaftsplan (1) und im Umweltbericht (2) werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: klimatische und lufthygienische Bedingungen, mögliche Auswirkungen auf das Lokalklima / mikroklimatische Veränderungen, Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen
- in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (11) werden Hinweise gegeben zu: Dachbegrünung (Stn. Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg, FD Bauaufsicht, 24.06.2024), Klimaschutz und Klimawandel (Stn. von 11 Anliegern vom 24.06.2024, Stn. BUND vom 24.06.2024)
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild
- finden sich in (1), (2)
- im Landschaftsplan (1) und im Umweltbericht (2) werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Naturraum, vorhandene Landschaftselemente, bestehende Blickbeziehungen, Vorbelastungen durch Infrastruktureinrichtungen, Auswirkungen auf den Landschaftsraum, Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation der zu erwartenden Beeinträchtigungen
Umweltbezogene Informationen zur biologischen Vielfalt
- finden sich in (2)
- im Umweltbericht (2) werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: vorhandene Landschaftselemente und derzeitige Flächennutzung sowie die Bedeutung für artenschutzrechtlich relevante Tiere, Auswirkungen auf die biologische Vielfalt
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
- finden sich in (1), (2), (4), (7), (8) und (12)
- im Landschaftsplan (1) und im Umweltbericht (2) werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: schutzwürdige Nutzungen, Erholungsnutzung der Landschaft, Siedlungsentwicklung, Vorbelastungen durch bestehende Schallimmissionen aus Verkehr sowie durch bestehende Geruchsimmissionen der landwirtschaftlichen Betriebe, ggf. erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung der zu erwartenden Beeinträchtigungen
- in der Geruchs-Immissionsschutzstellungnahme (4) werden Aussagen getroffen zu: Ermittlung der Geruchs-Immissionen aus Tierhaltungs-Betrieben, Berechnung der belästigungsrelevanten Kenngrößen nach Nummer 4.6 der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) (Berücksichtigung tierartspezifischer Gewichtungsfaktoren), Beurteilung der Auswirkungen auf das Plangebiet[PL4]
- in der Verkehrslärmuntersuchung (7) werden Aussagen getroffen zu: Ermittlung und Beurteilung der einwirkenden Verkehrslärmimmissionen gem. RLS 19 und 16. BImSchV (Anlage 2: Schall 03)
- in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (8) werden Hinweise gegeben zu: Schallschutz und Geruchsimmissionen (Stn. 14 private Einwender vom 14.06.2021)
- in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (12) werden Hinweise gegeben zu: Geruchsimmissionen (Stn. BUND vom 24.06.2024)
Umweltbezogene Informationen zu Wechselwirkungen und -beziehungen
- finden sich in (2)
- im Umweltbericht (2) werden Aussagen getroffen zu: Berücksichtigung des Schutzgutes im Rahmen der Begutachtung der übrigen Schutzgüter
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie elektronische Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Bei Bedarf können Stellungnahmen alternativ auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 4 a Absatz 3 Satz 2 nur zu den geänderten (im Entwurf gelb markierten) Planungsinhalten abgegeben werden können.
Es wird insbesondere auf die Kompensationsmaßnahmen hingewiesen (siehe Übersichtsplan): Innerhalb des Plangeltungsbereichs wird ein Knick neu angelegt. Außerhalb des Plangeltungsbereichs, aber im Sandesnebener Gemeindegebiet wird am Wanderweg zwischen der Amtsarena und dem „Rehbrook“ ein weiterer Knick neu angelegt. Zusätzlich werden außerhalb des Gemeindegebiets durch vertragliche Vereinbarungen mit der Gemeinde Walksfelde und mit der Firma ecodots externe Knickneuanlagen in Anspruch genommen. Genauere Angaben dazu finden sich in der mit veröffentlichten Begründung zum Bebauungsplan Nr. 21.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Sandesneben, den 26.06.2026
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
-Der Amtsvorsteher-
gez. Hardtke