Die Gemeinde Sandesneben stellt den Bebauungsplan Nr. 20 auf. Für diese Planung wurde bereits im April/Mai 2022 eine Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Nach Auswertung und Abwägung der dabei eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich weitere Änderungen am Planentwurf. Daher hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sandesneben in ihrer Sitzung am 24.06.2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 mit verkürzter Frist gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB erneut zu veröffentlichen.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sandesneben in der Sitzung am 24.06.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 der Gemeinde Sandesneben für das Gebiet „Südöstlich der Hauptstraße (L92) sowie nordöstlich des Friedhofs ( (siehe Übersichtsplan) und die zugehörige Begründung werden daher vom 08.07.2026 bis einschließlich 28.07.2026 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht. Außerdem sind die Entwurfsunterlagen über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich.
Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen während des oben genannten Veröffentlichungszeitraumes auch in der Amtsverwaltung in Sandesneben, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Folgende Unterlagen werden veröffentlicht:
- Bekanntmachung über die Veröffentlichung
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich und zu den Kompensationsmaßnahmen
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 (bestehend aus Planzeichnung, Zeichenerklärung und Textlichen Festsetzungen)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 20 (enthält u. a. den Umweltbericht)
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB (enthält u. a. umweltrelevante Informationen zu Arten- und Biotopschutz)
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (enthält u. a. umweltrelevante Informationen zu Arten- und Biotopschutz)
- Faunistische Bestandserfassung und Potenzialeinschätzung vom 15.11.2021 (enthält u. a. Aussagen zum Arten und Biotopschutz
- Baugrunduntersuchung vom 09.06.2021 (enthält Aussagen zur Versickerungsfähigkeit des Bodens)
- Lärmuntersuchung vom 07.07.2021 (enthält u. a. Aussagen zu Lärmbelastung durch Verkehr)
- Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie elektronische Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Bei Bedarf können Stellungnahmen alternativ auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 4 a Absatz 3 Satz 2 nur zu den geänderten (im Entwurf gelb markierten) Planungsinhalten abgegeben werden können.
Es wird insbesondere auf die Kompensationsmaßnahmen hingewiesen (siehe Übersichtsplan): Der durch die Planung entstehende Knick-Ausgleichsbedarf wird durch eine bereits durchgeführte Überkompensation südlich der Straße Makenhorst, durch Knickneuanlage im Plangebiet sowie durch Knickneuanlage auf dem Flurstück 137 der Flur 5 in der Gemarkung Sandesneben erbracht. Der durch die Planung entstehende flächige Ausgleichsbedarf wird planextern ebenfalls auf dem Flurstück 137 der Flur 5 in der Gemarkung Sandesneben erbracht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Sandesneben, den 03.07.2026
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
-Der Amtsvorsteher-
gez. Hardtke