Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klinkrade hat in ihrer Sitzung am 14.07.2026 beschlossen, den in ihrer Sitzung am 03.02.2026 gefassten Satzungsbeschluss aufzuheben und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet „Nördlich der Dorfstraße (L199), rückwärtig Hausnummern 11 bis 21 (ungerade)“ (siehe Übersichtsplan) mit verkürzter Frist gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB erneut zu veröffentlichen.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Klinkrade in der Sitzung am 14.07.2026 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Klinkrade für das Gebiet „Nördlich der Dorfstraße (L199), rückwärtig Hausnummern 11 bis 21 (ungerade)“ (siehe Übersichtsplan) und die zugehörige Begründung werden daher vom 27.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht. Außerdem sind die Entwurfsunterlagen über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich.
Zusätzlich werden die Entwurfsunterlagen während des oben genannten Veröffentlichungszeitraumes auch in der Amtsverwaltung in Sandesneben, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Folgende Unterlagen werden veröffentlicht:
- Bekanntmachung über die Veröffentlichung
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 (bestehend aus Planzeichnung, Zeichenerklärung und Textlichen Festsetzungen)
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 (enthält unter anderem den Umweltbericht)
- Naturschutzfachliche Potentialanalyse Fauna/Flora vom 25.01.2025
- Geotechnische Untersuchung, Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes vom 23.10.2024
- Entwässerungskonzept vom 08.09.2025
- Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie elektronische Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Bei Bedarf können Stellungnahmen alternativ auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen gemäß § 4 a Absatz 3 Satz 2 nur zu den geänderten (im Entwurf gelb markierten) Planungsinhalten abgegeben werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Sandesneben, den 21.07.2026
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
-Der Amtsvorsteher-
gez. Hardtke