Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 12.03.2026 beschlossene 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Schenkenberg für das Gebiet „Nördlich der Hauptstraße (K 47), östlich der Straße „Gut Rothenhausen“ (siehe Übersichtsplan) mit Bescheid vom 21.05.2026 (Aktenzeichen: IV 527 – 512.111-53.044 (10. Ä.)) gemäß § 6 Absatz 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung (unter der zentralen Telefonnummer 04536 / 1500-0 oder per E-Mail-Anfrage an bauverwaltung@amt-sn.de) einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente unter der Adresse https://www.amt-sn.de/Gemeinden/gross-schenkenberg/plaene/ ins Internet eingestellt.
Nach § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB werden unbeachtlich
- eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ bereitgestellt.
Sandesneben, den 15.07.2026
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
-Der Amtsvorsteher-
gez. Hardtke