Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 11, 12 und 13 (Dorfkern)  der Gemeinde Linau

Die Gemeinde Linau hat entschieden, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung der Bebauungspläne Nr. 11, 12 und 13 der Gemeinde Linau gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch eine Vorstellung am

Dienstag, den 14.04.2026 um 18:30 Uhr

im Gemeindezentrum Linau, Kuhdrift 5, 22959 Linau

durchzuführen.

Während der Veranstaltung werden die Planungsunterlagen vorgestellt und erläutert. Es besteht Gelegenheit, Fragen zu stellen sowie Anregungen und Bedenken vorzubringen.

Der Vorentwurf, der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen werden zusätzlich nach Ende der Veranstaltung vom 15.04.2026 bis  einschließlich 08.05.2026 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich gemacht.

Zusätzlich können die Unterlagen in dem Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) eingesehen werden.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Sandesneben, den 30.03.2026   

(L.S.)  

Amt Sandesneben-Nusse         

-Der Amtsvorsteher-

gez. Hardtke

Hinweis: Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wird bis einschließlich 22.05.2026 verlängert