Sandesneben: Genehmigung 14. F-Plan-Änderung

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 09.04.2025 beschlossene 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sandesneben für das Gebiet „Nördlich Bürgerende, östlich der Bebauung Am Schmiedeberg“ (siehe Übersichtsplan) mit Bescheid vom 08.05.2025 (Aktenzeichen: IV 527 – 512.111-53.108 (14. Ä.)) gemäß § 6 Absatz 1 BauGB genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) oder nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente unter der Adresse https://www.amt-sn.de/Gemeinden/sandesneben/plaene/ ins Internet eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB und der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt / der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).

Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ bereitgestellt.

Sandesneben, den 23.05.2025         (L.S.) 

Amt Sandesneben-Nusse     

-Der Amtsvorsteher-

gez. Hardtke