Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Gemeinde Panten

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Panten hat in ihrer Sitzung am 30.01.2025 beschlossen, für das Gebiet nördlich der Gemeindegrenze zu Bälau, östlich und nördlich der Kreisstraße 27 (Möllner Straße) und westlich der Gemeinde Alt-Mölln (siehe Übersichtsplan), den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 15 aufzustellen. Ziel der Planung ist das sogenannte Repowering des bestehenden Windparks Mannhagen-Bälau durch den Rückbau der alten im Plangebiet bestehenden Windenergieanlagen und das standortversetzte Errichten von neuen Windenergieanlagen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 bekanntgemacht.

Ferner wurde auf dieser Sitzung beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Panten gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet durchzuführen. Ergänzend wird gemäß Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Panten vom 06.05.2025 eine Einwohnerversammlung durchgeführt.

Die Einwohnerversammlung findet statt am

Dienstag, den 1. Juli 2025, um 19:00 Uhr

im Dörfergemeinschaftshaus im Ortsteil Mannhagen der Gemeinde Panten.

Der Vorentwurf, der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind daher vom 23.06.2025 bis einschließlich 25.07.2025 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich.

Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) oder nach vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden.

Folgende Unterlagen werden veröffentlicht:

  • Bekanntmachung über die Veröffentlichung
  • Übersichtsplan zum Geltungsbereich
  • Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15
  • Vorentwurf der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 mit Umweltbericht zzgl. der Anlagen und dem Anhang

Anlagen:

  • PROKOM (2025): Übersicht über die insgesamt 16 geplanten und im Bau befindlichen Windenergieanlagen in Bälau, Panten und Poggensee – Anlage 1. Stand: 23.04.2025.
  • PROKOM (2025): Übersicht über die insgesamt 16 Rückbau-Windenergieanlagen in Bälau und Panten – Anlage 2. Stand: 23.04.2025.

Anhang:

  • CompuWelt-Büro (2025a): Abschlussbericht zur Brutbestandserhebung der Vögel im Untersuchungsgebiet Mannhagen-Bälau. (Avifaunistischer Fachbeitrag). Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Schwerin. Stand: 20.01.2025.
  • CompuWelt-Büro (2025b): Abschlussbericht zur Horstkartierung und Besatzkontrolle im Untersuchungsgebiet Bälau. Repowering im Windpark Mannhagen-Bälau – 11 WEA. Schwerin. Stand: 20.01.2025.
  • PLANkon (2024a): Geräuschimmissionsgutachten für den Betrieb von 11 Windenergieanlagen Typ Vestas V162 7,2 MW mit 169,0 m Nabenhöhe am Standort 23881 Bälau. Stand: 13.12.2024.
  • PLANkon (2024b): Schattenwurfgutachten für den Betrieb von 11 Windenergieanlagen Typ Vestas V162 7,2 MW mit 169,0 m Nabenhöhe am Standort 23881 Bälau. Stand: 11.12.2024.
  • PROKOM (2025): Bestand Biotop- und Nutzungstypen (verändert nach GFN 2025). Stand: 23.04.2025.
  • Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“

Während des Veröffentlichungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen per E-Mail an luebeck@prokom-planung.de abgeben. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Sandesneben, den 18.06.2025              (L.S.)   

Amt Sandesneben-Nusse         

-Der Amtsvorsteher-

gez. Hardtke