Panten: Vorkaufsrechtssatzung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Panten hat in ihrer Sitzung am 01.04.2025 die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken für Flächen in den Ortsteilen Panten, Mannhagen und Hammer (siehe Übersichtsplan) beschlossen. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung kann im Internet unter www.amt-sn.de eingesehen werden. 

Sandesneben, den 09.04.2025      

(L.S.)  

Amt Sandesneben-Nusse 

 -Der Amtsvorsteher-

gez. Hardtke