Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wentorf A.S. hat in ihrer Sitzung am 09.10.2024 beschlossen, für das Gebiet „südwestlich der Bebauung „Heesredder“, im Anschluss an den B-Plan Nr. 13 (siehe Übersichtsplan), die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Ziel ist die Anpassung der Versorgungs- und Wohnbaufläche. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Ferner wurde auf dieser Sitzung beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wentorf A.S. gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet durchzuführen.
Der Vorentwurf, der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind daher 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich.
Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) oder nach vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden.
Folgende Unterlagen werden veröffentlicht:
- Bekanntmachung über die Veröffentlichung
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich
- Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Konzeptbeschreibung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (enthält u.a. Aussagen über die Schutzgüter Tiere/Pflanzen/Lebensräume, Fläche, Boden, Wasserwirtschaft, Klima/Luft, Landschaft, Biologische Vielfalt, Mensch/Gesundheit/Bevölkerung, Kultur-/Sachgüter und über die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern)
- Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“
Während des Veröffentlichungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Sandesneben, den 09.04.2025
(L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
-Der Amtsvorsteher-
gez. Hardtke