Ortsumgehung A 25 / B 5 Geesthacht

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Amt für Planfeststellung Verkehr über die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses vom 28.03.2024 (Az. APV 2 -533.32-A 25-244) und des festgestellten Plans 

für den Neubau der A 25 / B 5 Ortsumgehung Geesthacht (Bau-km 0-392,5 bis Bau-km 10+687) auf dem Gebiet der Gemeinden Escheburg, Kröppelshagen-Fahrendorf, Hohenhorn, Hamwarde, Mechow, Brunstorf, Krukow, Steinhorst, Krüzen, Schulendorf und in der Stadt Geesthacht (Kreis Herzogtum Lauenburg), der Gemeinde Tackesdorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde) und den Gemeinden Kattendorf und Rickling (Kreis Segeberg).

I.

Das Amt für Planfeststellung Verkehr im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (Planfeststellungsbehörde) hat mit Beschluss vom 28.03.2024, Az. APV 2 -533.32-A 25-244, den Plan für das oben genannte Vorhaben gemäß § 17 FStrG i.V.m. §§ 72ff VwVfG und des § 40 Abs. 7 StrWG festgestellt.

II.

Da mehr als 50 Zustellungen des Planfeststellungsbeschlusses, an diejenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und an Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, vorzunehmen wären, wird die Zustellung gem. § 74 Abs. 5 VwVfG durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt.


Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses liegt zusammen mit einer Ausfertigung der festgestellten Planunterlagen in der Zeit 

vom 15.05.2024 bis zum 28.05.2024 (jeweils einschließlich)

unter anderem in der Amtsverwaltung des Amtes Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Büro 2.07, aus. Alle Interessierten können die Unterlagen in dem oben genannten Zeitraum während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) einsehen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Einsichtnahme nach Terminabsprache ebenfalls möglich. Die Terminabsprache kann per E-Mail unter bauverwaltung@amt-sn.de oder telefonisch unter 04536/1500-207 erfolgen.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist, soweit keine individuelle Zustellung erfolgt ist, gegenüber allen Betroffenen, denjenigen, die Einwendungen erhoben haben und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG)

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen rechtzeitig erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein – Amt für Planfeststellung Verkehr – angefordert werden.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen sind darüber hinaus mit Auslegungsbeginn digital auf der Onlineplattform für Planfeststellungsverfahren des Landes Schleswig-Holstein www.planfeststellung.bob-sh.de einsehbar. Für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der im Internet veröffentlichten Unterlagen mit den amtlichen Auslegungsunterlagen wird keine Gewähr übernommen. Der Inhalt der vor Ort in den Auslegungsstellen zur Einsicht ausgelegten Unterlagen ist maßgeblich.

Der vollständige Text dieser Bekanntmachung kann unten auf dieser Seite als PDF abgerufen und heruntergeladen werden.