Reisepass als beschädigt melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Reisepass beschädigt ist und Sie einen neuen Reisepass benötigen, wenden sich Sie an Ihre zuständige Passbehörde. Dort werden Ihre Angaben aufgenommen und es wird alles Notwendige veranlasst, damit Sie Ihren neuen Reisepass so schnell wie möglich erhalten.
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
- Sie kommen persönlich zum Termin und melden sich am Empfang.
- Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter nimmt Ihre Meldung entgegen und erfasst die relevanten Angaben, zum Beispiel zu einem Verlust, einem Diebstahl oder einer Beschädigung.
- Ihre Angaben und die vorgelegten Unterlagen werden geprüft.
- Die Behörde dokumentiert die Meldung und leitet sie gegebenenfalls an weitere zuständige Stellen weiter, zum Beispiel an die Polizei oder an die Passregisterstelle.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgte Meldung und Hinweise zu möglichen weiteren Schritten.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Sie prüfen zunächst auf der Internetseite Ihrer Passbehörde, ob für die Meldung Ihres Reisepasses ein Onlinedienst angeboten wird.
- Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, benötigen Sie für die Anmeldung ein hoheitliches Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID). Dies kann Ihr Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sein.
- Sie wählen aus, welche Meldung Sie vornehmen möchten, zum Beispiel den Verlust, den Diebstahl oder eine Beschädigung Ihres Reisepasses.
- Sie füllen das digitale Formular aus und ergänzen die erforderlichen Angaben. Falls nötig, können Sie Nachweise oder Dokumente hochladen.
- Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie die Meldung elektronisch an die Behörde.
- Ihre Angaben werden von der Passbehörde entgegengenommen, geprüft und im Passregister vermerkt.
- Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die bestätigt, dass Ihre Meldung eingegangen ist und welche nächsten Schritte für Sie wichtig sind.
Voraussetzungen
- Ihr Reisepass wurde ist beschädigt.
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Damit Sie die Meldung Ihres Reisepasses vornehmen können, benötigen Sie in der Regel:
- Ihre persönlichen Daten und, wenn vorhanden, den beschädigten oder ungültigen Reisepass.
- Bei einer digitalen Meldung ein hoheitliches Dokument mit elektronischer Identitätsfunktion, zum Beispiel den Personalausweis oder die elektronische Identitätskarte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- beschädigter Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Die Meldung Ihres beschädigten Reisepasses ist kostenfrei. Wenn zusätzliche Bescheinigungen erforderlich sind oder weitere Leistungen der Behörde anfallen, können Gebühren entstehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sobald Sie bemerken, dass Ihr Reisepass beschädigt ist, sollten Sie dies möglichst zeitnah melden. Es gibt keine feste Frist, die Sie einhalten müssen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen wird die Meldung sofort entgegengenommen und dokumentiert. Wenn weitere Prüfungen notwendig sind, kann dies etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Kurztext
- Beschädigung des Reisepasses melden
- Schutz vor missbräuchlicher Nutzung des Reisepasses
- Persönliche Daten bereithalten
- Vorhandener Reisepass oder Personalausweis, falls möglich
- Bei digitaler Meldung: hoheitliches Dokument mit eID-Funktion
- Vor Ort: Termin vereinbaren, Meldung bei der Passbehörde aufnehmen, Unterlagen prüfen, Meldung dokumentieren, Bestätigung erhalten
- Digital: Prüfen, ob Onlinedienst verfügbar ist, mit eID anmelden, Meldung online ausfüllen und absenden, Prüfung durch Behörde, digitale Bestätigung erhalten
- Bearbeitung erfolgt sofort oder nach Prüfung der Angaben, Benachrichtigung über Abschluss der Bearbeitung
- Meldung sollte unverzüglich erfolgen, sobald Verlust, Diebstahl oder Beschädigung bekannt wird
- In der Regel kostenfrei, eventuell Gebühren für zusätzliche Bescheinigungen oder Leistungen
- Widerspruch bei der Passbehörde einlegen, bei Ablehnung gerichtliche Anfechtung möglich
- zuständig: Passbehörde Ihres Wohnortes
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Reisepass als beschädigt melden
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Reisepass als beschädigt melden
Typisierung
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