Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn für Sie auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt worden ist, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden – also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben.
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.Verfahrensablauf
Antragstellung bei der Behörde:
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Meldebehörde.
- Sie erscheinen persönlich und stellen als betreuende Person den Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für die von Ihnen betreute Person.
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft Ihre Betreuungsvollmacht bzw. den Betreuerausweis sowie die Angaben zur betreuten Person.
- Erforderliche Unterlagen (zum Beispiel medizinische Nachweise) werden entgegengenommen und geprüft.
- Der Antrag wird im Melderegister dokumentiert und weiterbearbeitet.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Antragstellung sowie Informationen zu den nächsten Schritten und zur Entscheidung über die Befreiung.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Sie prüfen auf der Internetseite Ihrer Meldebehörde, ob ein Onlinedienst für die Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen angeboten wird.
- Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, melden Sie sich mit einem hoheitlichen Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) an (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte).
- Sie wählen den Onlinedienst zur Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen aus.
- Sie füllen das digitale Formular aus und machen Angaben sowohl zu Ihrer eigenen Person als Betreuerin oder Betreuer als auch zur betreuten Person.
- Bei Bedarf laden Sie Nachweise hoch (zum Beispiel Betreuerausweis, medizinische Unterlagen).
- Nachdem Sie alle Informationen geprüft haben, senden Sie den Antrag elektronisch an die Behörde.
- Die Meldebehörde nimmt den Antrag entgegen, prüft die Unterlagen und verarbeitet die Angaben im Melderegister.
- Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihres Antrags bestätigt und über die weiteren Schritte und den Entscheidungsstatus informiert.
Voraussetzungen
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
- Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
- Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt.
- Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag
- soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
- Nachweis der öffentlich bestellten Vertretungsmacht oder der Anordnung der Betreuung, zum Beispiel durch eine Vollmacht oder einen Betreuer-Ausweis
- Personalausweis des Betreuers oder der Betreuerin
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: NeinOnline-Dienste vorhanden: Nein
Kurztext
- Ausweispflicht Befreiung für betreute Personen
-
Betreute Person muss
- dauerhaft (nicht nur einstweilig) betreut werden oder
- handlungs- oder einwilligungsunfähig sein und von einem öffentlich bestellten Bevollmächtigten oder einer öffentlich bestellten Bevollmächtigten vertreten werden
- die deutsche Staatsangehörigkeit haben
- Zuständig: Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz des oder der Antragstellenden
Weiterführende Informationen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Befreiung von der Ausweispflicht für betreute Personen beantragen
Typisierung
2/3Status Bibliothekseintrag
6Status Katalogeintrag
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