Gemeinsam mit der Bürgermeisterin, Frau Tiedemann, und der Ehrenamtsbeauftragten, Frau Tatjana Skowronski, wurde die Familie Vossen im Rahmen eines Besuchs herzlich in der Gemeinde begrüßt. Dabei wurden eine Ehrenurkunde sowie ein Geldbetrag in Höhe von 500 Euro überreicht.
Die Gemeinde Sirksfelde und das Amt Sandesneben-Nusse gratulieren der Familie Vossen herzlich und wünschen für die Zukunft alles Gute, eine schöne gemeinsame Zeit und dem kleinen Max einen guten Start ins Leben.
Ehrenpatenschaften
Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.
Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Ehrenpatenschaft die besondere Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Sie stellt die besondere Bedeutung heraus, die Familien und Kinder für unser Gemeinwesen haben. Die Ehrenpatenschaft soll mit dazu beitragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken.
Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft sind dem Bundespräsidialamt über die örtlich zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuzuleiten. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus und lässt diese mit einem Patengeschenk (aktuell 500 Euro) den Eltern von einem Repräsentanten der Stadt oder Gemeinde aushändigen.
Die Bundespräsidenten haben seit 1949 insgesamt rund 83.677 Ehrenpatenschaften übernommen.
Quelle: www.bundespraesident.de
