Nach mehreren mit Geflügelpest infizierten, tot aufgefundenen Wildvögeln – vor allem Kranichen – gilt seit Samstag, 1. November 2025 auch im Kreis Herzogtum Lauenburg eine Pflicht zum Aufstallen für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren sowie ein Ausstellungsverbot für Geflügel und Tauben.
Die entsprechende Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wurde vom Kreisveterinäramt am Donnerstag unter
👉 www.kreis-rz.de/Bekanntmachungen
veröffentlicht.
Allgemeine Informationen zur Geflügelpest
Die Geflügelpest (aviäre Influenza) ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Wild- und Hausvögeln.
In Schleswig-Holstein wurden seit Herbst 2024 regelmäßig Nachweise bei Wildvögeln festgestellt. Das Virus kann durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände eingeschleppt werden.
Für Menschen ist das Risiko laut Robert Koch-Institut derzeit sehr gering, dennoch sind beim Umgang mit Tieren und Fundvögeln Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Hinweise für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter
Auch Halterinnen und Halter kleinerer Bestände sind verpflichtet, geeignete Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:
- Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermeiden (z. B. Futter, Wasser und Einstreu abdecken).
- Zutritt zum Stall nur mit sauberer, betriebseigener Kleidung und Schuhwerk.
- Geräte, Schuhe und Hände gründlich reinigen und desinfizieren.
- Bei Krankheitsanzeichen oder erhöhter Sterblichkeit sofort das Veterinäramt informieren.
Verhalten beim Fund toter oder kranker Wildvögel
- Nicht anfassen! Melden Sie Funde toter oder kranker Wildvögel bitte umgehend dem Amt Sandesneben-Nusse oder direkt dem Veterinäramt des Kreises.
- Haustiere fernhalten – insbesondere Hunde und Katzen.
- Keine Entsorgung über Hausmüll oder Biotonne! Eine ordnungsgemäße Entsorgung wird durch die zuständigen Stellen veranlasst.
