(Die nachfolgenden Ausführungen stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Verabschiedung einer Änderung des Landesfischereigesetzes durch den Landtag von Schleswig-Holstein.)
Bis zum 30. September 2025:
- Fischereiabgabe: 10 Euro pro Jahr
- Keine zusätzlichen Gebühren – weder online noch im Amt
- Vorabkauf bis einschließlich 2029 möglich
- Kaufstellen:
- Vor Ort: örtliche Ordnungsbehörde (Termin) oder Fischereiaufsicht
- Online: Fischereidokumente Schleswig-Holstein (Kreditkarte notwendig)
Ab dem 01. Oktober 2025:
- Bei persönlichem Kauf vor Ort fällt eine Verwaltungsgebühr von 8 Euro an.
- ➜ Gesamtkosten: 18 Euro pro Jahr
- Online bleibt es vorerst bei 10 Euro pro Jahr.
Ab dem 01. Januar 2026: Neue Preise im Überblick
Dokument / Leistung | Kaufart | Fischereiabgabe | Verwaltungsgebühr | Gesamtkosten pro Jahr |
---|---|---|---|---|
Fischereimarke | Online | 18 € | 2 € | 20 € |
Vor Ort | 18 € + 2 € | 8 € | 28 € | |
Urlauberfischereischein (Erstausstellung) | Online | 18 € | 20 € | 38 € |
Vor Ort | 18 € | 32 € | 50 € | |
Urlauberfischereischein (Verlängerung) | Online | entfällt | 20 € | 20 € |
Vor Ort | entfällt | 30 € | 30 € |
💡 Hinweis: Der Urlauberfischereischein ist immer nur in Verbindung mit der Fischereiabgabe gültig.
Urlauberfischereischeine, die noch 2025 beantragt oder verlängert werden (auch mit Gültigkeit bis Anfang 2026), fallen noch unter die alten Regeln.
Mehrjahrespreise Fischereimarke (ab 01.01.2026)
Laufzeit | Online | Vor Ort |
---|---|---|
1 Jahr | 20 € | 28 € |
2 Jahre | 40 € | 48 € |
3 Jahre | 60 € | 68 € |
4 Jahre | 80 € | 88 € |
5 Jahre | 100 € | 108 € |