Personalausweise und Pässe:
NEU seit dem 01.01.2024

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe in Deutschland nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten jedoch ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Datum. Für Reisen innerhalb der EU reicht für Kinder nun ein Personalausweis, während für Reisen außerhalb der EU ein Reisepass erforderlich ist. Dieser Schritt wurde unternommen, um den hohen Aufwand für Eltern und Verwaltung zu vermeiden, der mit der jährlichen Neubeantragung oder Verlängerung von Kinderreisepässen verbunden war