Brennstoffhilfe

Heizkostenerstattung vom Bund

Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Öl, Pellets oder Flüssiggas) heizen.  Teil der Entscheidung der Bundesregierung ist, dass die Bundesländer für die Abwicklung der Entlastungen zuständig sein sollen. Die Landesregierung wird diesen Beschluss für schleswig-holsteinische Haushalte schnellstmöglich umsetzen. Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen, zuständig.

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