Geschichtliches Steinhorst

Geschichtliches Gemeinde Steinhorst

Im Jahre 1315 wurde Steinhorst das erste Mal urkundlich erwähnt. Nach der erfolglosen Belagerung Hamburgs im Jahr 1686, bei der der dänische König Christian V. scheiterte, die Hansestadt, die zu diesem Zeitpunkt genauso wie Steinhorst zu Schleswig-Holstein-Gottorf gehörte, zu unterwerfen, entstand eine Kriegsschuld gegenüber dem Herzogtum Braunschweig-Lüneburg. Christian Albrecht von Schleswig-Holstein-Gottorf erkannte dabei Rüstungskosten in Höhe von 90.000 Reichstalern an. Diese Kriegskosten führten zum Verkauf des Amtes Steinhorst. Die Tilgung erfolgte nicht termingerecht, Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg forderte allerdings die sofortige Rückzahlung. Am 7. August 1691 kam es in Hamburg zu einem Vergleich, bei dem Magnus von Wedderkop die Seite von Holstein-Gottorf vertrat und Weipart Ludwig von Fabrice die Seite von Braunschweig-Lüneburg. Dabei einigte man sich darauf, eine reduzierte Schuld von 70.000 Reichstalern auf dem Kieler Umschlag 1692 zu begleichen. Da Christian Albrecht von Schleswig-Holstein-Gottorf nicht in der Lage war, die Schuld aufzubringen, erwarb Magnus von Wedderkop am 2. Dezember 1691 das Amt Steinhorst mit allen Dörfern. Nachdem Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg nochmals gedroht hatte, das Amt Steinhorst zu occupiren, beglich Magnus von Wedderkop die Schuld. Dies wurde am 17. Februar 1692 in Hamburg quittiert.

Im Jahre 1928 wurde Steinhorst selbständige Landgemeinde.