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Datenschutzerklärungen der Fachämter

Informationsblätter zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 / 14 DSGVO


Hauptamt

Ordnungsamt

Bauamt

Kämmerei / Kasse

Sozialamt

Die Informationsblätter zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dienen der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten. Sie sind rechtlich vorgeschrieben und richten sich an betroffene Personen, deren personenbezogene Daten durch eine Organisation erhoben oder verarbeitet werden.

Zweck der Informationsblätter

Die von uns bereitgestellten Informationsblätter zur Datenverarbeitung dienen dazu, Transparenz herzustellen. Sie informieren Sie darüber, zu welchen Zwecken, auf welcher rechtlichen Grundlage und in welchem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden – etwa im Rahmen von Anträgen, Verwaltungsverfahren, Kontaktformularen oder Online-Diensten.


Rechtliche Grundlagen

  • Artikel 13 DSGVO verpflichtet zur Information, wenn personenbezogene Daten direkt bei der betroffenen Person erhoben werden, z. B. durch Formulare oder persönliche Vorsprachen.
  • Artikel 14 DSGVO gilt, wenn personenbezogene Daten nicht direkt bei der betroffenen Person erhoben werden, z. B. durch Übermittlung durch Dritte oder aus öffentlich zugänglichen Quellen.

Welche Informationen enthalten die Datenverarbeitungsblätter?

Die Informationsblätter, die wir zu den jeweiligen Verfahren oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen, beinhalten insbesondere:

  • Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle (Amt Sandesneben-Nusse)
  • Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten
  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
  • Kategorien der verarbeiteten Daten
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern (z. B. andere Behörden, Dienstleister)
  • Information über die Übermittlung in ein Drittland (sofern relevant)
  • Dauer der Speicherung oder Kriterien zur Festlegung dieser Dauer
  • Ihre Rechte als betroffene Person (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch)
  • Hinweise auf Ihr Widerrufsrecht bei Einwilligungen
  • Möglichkeit der Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Warum ist das wichtig?

Diese Informationspflichten sind ein zentraler Bestandteil Ihres Rechts auf Transparenz und dienen dazu, Vertrauen in die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen zu stärken. Durch die Bereitstellung der Informationen stellen wir sicher, dass unsere Datenverarbeitung nachvollziehbar, gesetzeskonform und verantwortungsvoll erfolgt.


Was ist die DSGVO?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein Gesetz der Europäischen Union, das den Schutz Ihrer persönlichen Daten regelt.
Sie gibt Ihnen das Recht zu wissen, welche Daten über Sie gespeichert werden, wie sie verwendet werden, und ermöglicht Ihnen, diese Daten einzusehen, zu berichtigen oder löschen zu lassen.
Ziel der DSGVO ist es, Ihre Privatsphäre besser zu schützen und den Umgang mit Daten transparent zu machen.


Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
E-Mail:
info@amt-sn.de
gemeinsamer Datenschutzbeauftragter:
datenschutz@kreis-rz.de