Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schiphorst hat in ihrer Sitzung am 10.04.2025 beschlossen, für das Gebiet nordwestlich von Schiphorst nördlich des Eichedeer Weges (siehe Übersichtsplan), die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Ziel ist das Repowering des existierenden Windparks mit Rückbau der bestehenden vier Windenergieanlagen und der anschließenden Errichtung neuer Windenergieanalgen. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Ferner wurde auf dieser Sitzung beschlossen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schiphorst gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durch eine Veröffentlichung im Internet durchzuführen.
Der Vorentwurf, der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Absatz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind daher vom 05.05.2025 bis einschließlich 13.06.2025 im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter der Adresse https://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de zugänglich.
Zusätzlich können die Unterlagen im Veröffentlichungszeitraum auch in Papierform in der Amtsverwaltung Sandesneben-Nusse, Am Amtsgraben 4, 23898 Sandesneben, Zimmer 2.07, während der Öffnungszeiten (montags, mittwochs und freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:30 bis 17:30 Uhr) oder nach vorheriger Terminabstimmung eingesehen werden.
Folgende Unterlagen werden veröffentlicht:
- Bekanntmachung über die Veröffentlichung
- Übersichtsplan zum Geltungsbereich
- Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Vorentwurf der Begründung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Umweltbericht (enthält u.a. Aussagen über die Schutzgüter Tiere/Pflanzen/Lebensräume, Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, und Mensch und über die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie zu Belangen des Immissionsschutzes, der Denkmalpflege, Landwirtschaft, Erschließung/Ver- und Entsorgung, sowie zu Wald und Altablagerungen/Altstandorten)
- Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“
Während des Veröffentlichungszeitraumes können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen per E-Mail an bauverwaltung@amt-sn.de abgeben. Alternativ können Stellungnahmen auch schriftlich oder während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt.
Der vollständige Text dieser amtlichen Bekanntmachung wird ebenfalls im Internet unter der Adresse https://www.amt-sn.de/verwaltung/amtliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Sandesneben, den 28.04.2025 (L.S.)
Amt Sandesneben-Nusse
-Der Amtsvorsteher-
gez. Hardtke