Schiedsamt
Das Schiedsamt kann freiwillig bei bürgerrechtlichen Fragen angerufen werden. Für bestimmte Streitigkeiten müssen Sie sogar zum Schiedsamt gehen, bevor Sie vor Gericht eine Klage erheben können. Dazu zählen das Nachbarrecht, Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre und einige Ansprüche aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Eine Klage vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen erst zulässig, wenn Sie zuvor versucht haben, den Streit in einem Schiedsverfahren beizulegen, dies aber erfolglos geblieben ist.

Die Gebühren für das Schlichtungsverfahren mit dem Schiedsamt sind im Vergleich zu den Kosten eines Gerichtsverfahrens gering und durch die in der Regel sehr kurzfristig anberaumten Schlichtungsverfahren können die Streitigkeiten oft schnell aus der Welt geschafft werden.