Spendenquittung erstellen

  • Leistungsbeschreibung

    Diesen erhalten Sie online oder beim Finanzamt. Das Muster aus der Anlage müssen Sie ausfüllen und dann dem Spender unterschrieben übergeben oder per Post oder E-Mail zuschicken.

    Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende können unter Umständen auch rein maschinell und ohne eigenhändige Unterschrift erstellt werden.

  • Verfahrensablauf

    Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.

    • Für die analoge Erstellung:
      • Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
      • Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
      • Fertigen Sie dann eine Kopie für ihre Aufbewahrungspflicht an.
      • Schließlich können Sie dem Spender die Spendenquittung dann physisch oder auch per E-Mail verschicken
    • Für die maschinelle Erstellung:
      • Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
      • Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
      • Versenden Sie abschließend die Bescheinigung wie im analogen Verfahren.
  • Zuständige Stelle

    Bundesministerium der Finanzen (BMF)
    Wilhelmstraße 97
    10117 Berlin

    Tel.: 030 18 682 - 0
    Fax: 030 18 682- 32 60
    E-Mail:  poststelle@bmf.bund.de

  • Voraussetzungen

    Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:

    • Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
    • Maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
    • Entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
    • Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
    • Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
    • Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
    • Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    keine

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:

    • Für den Zuwendenden:
      • Bei Papierform: 1 Jahr
      • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger entfällt die Aufbewahrungspflicht
    • Für den Zuwendungsempfänger:
      • Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
      • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre

    Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.

  • Bearbeitungsdauer

    keine

  • Rechtsgrundlage

    • §§ 52 - 54 Abgabenordnung (AO),
    • § 10 b Einkommenssteuergetz (EStG).
  • Anträge / Formulare

    Formulare: ja

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar

    Persönliches Erscheinen nötig: nein


An wen muss ich mich wenden?

Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

Zuständige Abteilungen