Gleichstellung

Gleichstellungsbeauftragte

Die Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten ist es, in öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und dahingehend unterstützend zu wirken.

Den rechtlichen Rahmen für die Arbeit des Gleichstellungsbeauftragten gibt das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) vor. Ziel dieses Gesetzes ist zum einen die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verwirklichen.

Darstellung einer Grafik mit den Aufgaben der Gleichstellung mit der Hervorhebung des Wortes Gleichstellung. 

Darüber hinaus sollen auch:

  • Beseitigung bestehender Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts und
  • künftige Nachteile verhindert werden (hierbei geht es insbesondere um die Benachteiligung von Frauen)
  • Letztlich befassen sich die Regelungen des Gesetzes auch mit der Verbesserung der Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit für Frauen und Männer.